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Badeordnung

§ 1 Zweck der Badeordnung

(1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher im Interesse eines jeden Badegastes.

(2) Mit der Lösung der Eintrittskarte gelten die Bestimmungen dieser Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen als verbindlich für alle Badegäste.

(3) Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Badeordnung und der zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen mitverantwortlich.

§ 2 Zulassung

(1) Das Freibad und die angebotenen Einrichtungen können grundsätzlich von jedermann benutzt werden.

(2) Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Epileptiker sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten werden zum Freibad "In den Christwiesen" ebenfalls nicht zugelassen.

(3) Kinder unter 8 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.

(4) Private Schwimmlehrer werden zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht im Freibad nicht zugelassen.

§ 3  Eintritt

(1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes eine Eintrittskarte. Die Eintrittskarten sind mit Ausnahme der 10er-Karten nicht auf andere Personen übertragbar.

(2) Einzelkarten gelten am Tage der Ausgabe und berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades. Jahreskarten und Familienkarten haben nur Gültigkeit für die laufende Freibadsaison. 10er-Karten gelten ebenfalls grundsätzlich für die laufende Freibadsaison. Sofern 10er-Karten bis zum Ende der Freibadsaison nicht vollständig entwertet sind, können diese nur in der folgenden Freibadsaison weiter verwendet werden.

(3) Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. 10er-Karten werden beim Betreten des Bades vom Kassenpersonal oder am Kassenautomat entwertet.

(4) Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird kein Ersatz geleistet.

§ 4  Betriebszeiten, Kassenschluss

(1) Die Betriebszeiten des Bades werden von der Bädergesellschaft Wertheim mbH festgesetzt. Sie werden durch Aushang am Eingang des Freibades und auch öffentlich bekannt gemacht.

(2) Die Betriebsleitung kann bei besonderen Anlässen und bei starkem Besuch bzw. Überfüllung die Badezeit allgemein oder für einzelne Becken beschränken.

§ 5  Aufbewahrung von Geld und Wertsachen

(1) Geld und Wertsachen sowie Garderobe kann in den angebotenen Garderobenschränken deponiert werden. Durch den Einwurf einer 1 € - oder 2 € Münze kann der Schrankschlüssel benutzt werden. Bei Verlust des Garderobenschlüssels ist das Eigentum glaubhaft nachzuweisen. Außerdem sind bei Verlust des Schlüssels 10,-- € für den Ersatz zu leisten.

(2) Es wird keine Haftung für deponierte Geldbeträge, Wertsachen und Garderobe übernommen.

§ 6  Verhalten im Bad

(1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie den guten Sitten zuwiderläuft. Störungen oder Belästigungen anderer Besucher sind zu unterlassen.

(2) Rauchen ist in sämtlichen Räumen und innerhalb der Beckenumgänge verboten.

(3) Das Schwimm- und Sprungbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden.

(4) Die Benutzung der Sprunganlage erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten und nur bei Anwesenheit eines Schwimmmeisters gestattet. Während der freigegebenen Zeiten darf das Sprungbecken nur von den Springern benutzt werden. Diese haben unmittelbar nach dem Sprung das Becken zu verlassen. Das Schwimmen unter dem Sprungbereich ist verboten.

(5) Die Benutzung der Großwasserrutsche und der anderen Wasserattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten und nur bei Anwesenheit eines Schwimmmeisters gestattet. Die am Aufgang zur Rutsche angebrachte Warntafel ist strikt zu beachten. Jeder Benutzer der Großwasserrutsche muss besondere Vorsicht walten lassen und auf Mitbenutzer Rücksicht nehmen, um Gefahren für sich und andere zu vermeiden. Nach dem Rutschvorgang ist der Bereich des Rutschenauslaufes sofort zu verlassen.

(6) Nicht gestattet ist u.a.:

1. Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser,

2. Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,

3. Steine, Holz, Abfall u.ä. in die Schwimmbecken zu werfen,

4. das Mitbringen von Tieren

5. das Verzehren von Speisen- und Getränken am Beckenrand,

6. Schwimmflossen, Luftmatratzen im Schwimm- und Sprungbecken u.ä. zu verwenden.

(7) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen oder Verunreinigungen. Die Kosten einer nötigen Reinigung werden dem Verursacher von der Bädergesellschaft Wertheim mbH in Rechnung gestellt.

§ 7  Badekleidung

(1) Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft der Schwimmmeister.

(2) Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.

(3) Für das Auswaschen und Auswringen von Badekleidung sind die hierfür vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen.

§ 8  Körperreinigung

(1) Der Badegast hat sich vor dem Betreten der Becken abzuduschen. Die Schwimmbecken dürfen nur über die Durchschreitebecken betreten werden.

(2) In den Bade- und Schwimmbecken sowie in den Durchschreitebecken ist die Verwendung von Seife oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.

(3) Es wird dringend empfohlen, vor der Benutzung der Duschen und der Becken die Toiletten aufzusuchen. Jede Verunreinigung des Badewassers muss vermieden werden.

§ 9  Beschwerden und Wünsche

Beschwerden und Wünsche können beim Schwimmmeister oder bei der Bädergesellschaft Wertheim mbH vorgebracht werden.

§ 10  Haftung

(1) Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des Badegastes.

(2) Die Bädergesellschaft Wertheim mbH haftet nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

(3) Für hinterlegte Gegenstände haftet die Bädergesellschaft Wertheim mbH bis zu einem Höchstbetrag von 150,-€.

(4) Für den Verlust von Geld, Wertgegenständen etc., die nicht hinterlegt wurden, wird keine Haftung übernommen.

(5) Bei Schadensfällen ist dies dem Badepersonal unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt dies, entfallen alle Ersatzansprüche.

§ 11  Fundsachen

Gegenstände, die innerhalb des Bades gefunden werden, sind beim Badepersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Am Ende der Badesaison werden die Fundgegenstände dem Fundamt der Stadt Wertheim zugeleitet.

§ 12  Aufsicht

(1) Das Badepersonal führt die Aufsicht im Bad und hat für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Besucher, die der Badeordnung zuwiderhandeln, können aus dem Bad verwiesen werden. Gezahlte Eintrittsgelder und andere Entgelte werden nicht erstattet.

(2) Den Anordnungen des Badepersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die aus dem Bad verwiesen worden sind, kann der Zutritt zum Bad vorübergehend oder dauerhaft untersagt werden.

§ 13  Schließung

Bei ungünstiger Witterung oder aus sonstigen dringenden Gründen kann das Bad vorübergehend oder auf längere Zeit geschlossen werden.

§ 14  Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus dem Badevertrag herzuleitenden Ansprüche ist Wertheim.

§ 15  Inkrafttreten

(1) Diese Badeordnung tritt am 14. Mai 2022 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom 03. Mai 2002 außer Kraft.

Copyright © Bädergesellschaft Wertheim mbH / 2023 - Layout Ingo Ortel

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