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Wichtige Hinweise
Anspruch auf Ermässigung haben, -Kinder/Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres, -Auszubildende, die eine Berufsschule besuchen, -Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50% und mehr, -Begleitpersonen von Schwerbehinderten. Für die Nutzung einer Ermässigten Karte muss einen gültigen Nachweis vorlegt werden ( z.B. Schüler- oder Studentenausweis, Ausweis für Behinderten- oder Schwerbeschädigte). Bei Vorlage des städtischen Familienpasses wird auf den Kartentarif der Zeit und Mehrfachkarten 40% Ermässigung gewährt. Gültigkeit der Tarife Alle Tarife sind nur für das Freibad “In den Christwiesen” gültig. Die 12er-Karte gilt über das Jahr der Ausgabe hinaus in der folgenden Badesaison weiter. Bei Verstoss gegen die Gebührenreglungen handelt es sich um das Erschleichen von falschen Leistungen und kann mit einem sofortigen Bade oder Hausverbot geahndet werden. Sollte schon eine Gebühr entrichtet wurden sein ist der Betreiber des Bades berechtigt diese Einzubehalten. Das Personal der Bädergesellschaft ist verpflichtet und berechtig Kontrollen durchzuführen.
Im Freibad erfolgt die Entrichtung nur in Barzahlung.
Am Kassenautomaten können die Einzeleintritte und das Abbuchen der 12er- Karten gelöst werden.
An der Personalkasse können die Einzeleintritte der Familienkarten, Saison/Familien- und 12er-Karte gekauft werden.
Die Personalkasse ist ab Mittags und nur an heizen Tagen besetzt. Ist die Kasse nicht besetzt, benutzen sie bitte die Klingel neben dem Ausgabefenster. Ein Mitarbeiter des Bades verkauf Ihnen dann die Eintrittstarife die nicht am Kassenautomat gelöst werden können.
Die Saisonkarten ist Personengebunden und darf nur von dem Besitzer der Karte benutzt werden.
Alle Käufer von Saisonkarten werden Namentlich und mit einer Kartennummer registriert. Dies gilt auch für die Badegäste die eine 12er- Karten Familienpass erwerben.
Stand Mai 2007
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